Die Kanzlei Seelaff berät Sie in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die vertragliche Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Hier prüfen wir z.B. Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc.
Im Fall der Fälle begleiten wir Sie bei allen in diesem Zusammenhang entstehenden Problemen wie z.B. Abmahnungen, Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft dagegen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und (sofern vorhanden) dem Betriebs- bzw. Personalrat. Hier unterstütze ich Sie gern bei Verhandlungen zu Interessenausgleichen und Sozialplänen, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und allen sonstigen auftretenen Herausforderungen.